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Notfälle und Fundtiere

Ein Hund/Katze/Kleintier wurde gefunden, ist verletzt und der Besitzer ist unbekannt. Bitte gehen Sie damit sofort zum Tierarzt und hinterlassen dort auch Ihren Namen,

Anschrift und Telefon-Nummer.

 
Es enstehen Ihnen keine Kosten!

 

Ein Hund/Katze/Kleintier wurde gefunden, ist unverletzt und der Besitzer ist unbekannt.
Bitte informieren Sie uns - 
info@tierschutzverein-waiblingen.de -

oder wenden Sie sich an das jeweilige Polizeirevier.

Bitte notieren Sie immer wo und wann Sie das verletzte bzw. unverletzte Tier gefunden haben.

Sollten Sie uns einmal nicht unter dem Notfalltelefon erreichen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Polizeirevier.

Wildtiere

Allgemein gilt: Halten Sie sich von Wildtieren fern! Nur wenn das Tier offensichtliche Hilfe benötigt oder verletzt ist, sollten Sie eingreifen.

Bei kleinen und ungefährlichen Wildtieren können Sie das Tier zu einem Tierarzt bringen. Ansonsten melden Sie den Fund bei der Polizei oder der örtlichen Gemeindeverwaltung.

Rund um die Uhr

  • nächstgelegenes Polizeirevier 

  • Notruf: 112 (nur in wirklich ernsthaften und dringlichen Notsituationen)

Tagsüber

  • zuständige Gemeinde

Bei Auffindung eines hilflosen/verletzten Greifvogels bitte zuerst an fachkundige Stellen wenden:

(wenn möglich Vogel sichern, in Karton mit Luftlöchern, kein Wasser oder Futter verabreichen)

 

  • Greifvogelpflegestation Bad Friedrichshall 0171-2161385 oder 0160-97877937

  • Greifvogelauffangstation Karlsdorf-Neuhard 07251-4743 o. mobil 0151-23260704

  • Nabu Vogelschutzzentrum Mössingen 07473-1022

  • Im Internet: Wildvogelhilfe.org

  • Oder an vogelkundigen Tierarzt wenden (es können Kosten entstehen)

  • Private Wildtier- und Wildvogelhilfe 0171 1762616

Wildtierunfälle

Halten Sie sich von verletzten oder angefahrenen Wildtieren fern. Bei einem Wildunfall verständigen Sie bitte die Polizei (allgemeiner Notruf 112). Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das PDF Symbol.

Tiere in Notlagen

Wenn ein Tier aus einer Notlage befreit oder gerettet werden muss und Sie selbst dem Tier nicht helfen können, alarmieren Sie bitte die Polizei oder Feuerwehr.

Rund um die Uhr

  • nächstgelegenes Polizeirevier 

  • Rettungsleitstelle: 112

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz

Zuständig bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist grundsätzlich das Veterinäramt, bei Gefahr in Verzug die Polizei.

  • Veterinäramt Backnang
    07191 8954062

  • nächstgelegenes Polizeirevier 

Gerne dürfen Sie auch uns informieren. Wir können hierbei unsere Hilfe für das weitere Vorgehen anbieten und beratend tätig sein:

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