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Neue Bestimmungen für Reisen mit Tieren ins Ausland 
Neu ist ab dem 3. Juli 2005, dass für alle Tiere die mit auf Reisen gehen, ein Heimtierausweis mitgeführt werden muss. Hierin sind die Daten des Tieres festzuhalten. Er wird vom Tierarzt ausgestellt. Eingetragen sind die Impfungen und die Kennzeichnungsdaten des Tieres. „Hundebesitzer, die noch einen Impfpass mit gültiger Tollwutschutzimpfung für ihr Tier haben, dürfen in diesem Jahr noch ohne Heimtierausweis reisen; allerdings muss der Impfpass den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und das kann bedeuten, dass der Hundehalter mit seinem Tier vor der Reise möglicherweise doch noch einmal zum Tierarzt muss. Das Tier muss unverwechselbar gekennzeichnet sein und Tätowierung oder Mikrochip-Nummer müssen im Heimtierausweis / Impfpass eingetragen sein.
Viele wichtige und interessante Informationen, die Tierhalter und Tierbetreuer benötigen, sind in der Broschüre „Tier und Urlaub" zusammengefasst. Die aktualisierte Broschüre liegt beim Tierschutzverein Waiblingen gegen Rückporto für Interessierte bereit.
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